BAFA und KFW-Förderung

Förderprogramme bei KFW und BAFA

Nach der Haushaltssperre und Förderstopps bei KfW und BAFA laufen jetzt die meisten Förderprogramme wieder an. So ist der Zuschuss für Energieberatung und Sanierungsfahrplan wieder verfügbar. Hintergrund zu den Förderstopps: Das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist nichtig - das hat am 16.11.2023 das Bundesverfassungsgericht entschieden. Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro sollten in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) fließen. Daraus werden auch viele Förderprogramme für die Sanierung und den Neubau bezahlt.

Förderungen der KFW und BAFA bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden

Sie möchten bauen, kaufen, sanieren oder umbauen? Dann können Sie sich die finanzielle Unterstützung sichern. Wir beraten und beantragen die Förderungen für Sie

Wer seine Immobilie energieeffizienter machen möchte, kann weitere Zuschüsse beantragen.

Zum Beispiel für das Dämmen von Außenwänden und Dach oder für die Optimierung von Lüftungsanlagen. Insgesamt werden auch künftig bis zu 20 % der Investitionskosten erstattet:

Die Grundförderung beträgt wie bisher 15 % – plus 5% Bonus, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorgelegt wird.

Wichtig: Die Boni und Zuschüsse für den Heizungstausch und für Energieeffizienzmaßnahmen lassen sich addieren. Insgesamt werden maximal 90.000 Euro (maximal 30.000 Euro für den Heizungstausch, maximal 60.000 Euro für sonstige Effizienzmaßnahmen) für ein Einfamilienhaus beziehungsweise die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus gefördert, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt

Energieeffizient Sanieren – Bundesförderung für effizienze Gebäude (BEG EM )

Bei Erstellung eines Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

15% (+5%) Förderung auf alle Dämmmaßnhamen und Wiederherstellungsarbeiten wie z.B. Maler, Fliesen, Elektro, etc.

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden wie:

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung

Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Heizungsförderung

Anlagen zur Wärmeerzeugung werden mit bis zu 50% gefördert!

Ab 01.01.2024 gibt es höhere Förderungen über die KFW und/oder BAFA!

- 25%* Förderung für Solarkollektorananlage,
- 10%* Förderung für eine Biomasseheizung (Pellet, etc.) ,
- 25%* Förderung für eine Wärmepumpe, + 5% Wärempumpenbonus,
- 25%* Brennstoffzellenheizung,
- 35% Förderung für Innovative Heizenergie auf Basis erneuerbarer Energien,
- 30% Errichtung, Umbau und erweiterung eines Gebäudenetztes (ohne Biomasse),
- 25% Errichtung, Umbau und erweiterung eines Gebäudenetztes (max 25%Biomasse),
- 20% Errichtung, Umbau und erweiterung eines Gebäudenetztes (max 75%Biomasse),
- 25%* Anschluss an ein Gebäudenetz,
- 30%* Anschluss an eine Wärmenetz,
- 15%* (20%) Heizungsoptimierung, Optimierung bestehnder Heizungsanlagen +5% iSFP Bonus,

Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungsanlagen; WG: Einbau “Efficiency Smart Home”, NWG: Einbau Mess.- Steuer- und Regeleungstechnik, Kältetechnik zur Raumkühlung und Einbau effizienter Innenbeleuchtugssysteme.


Zusätzliche Förderung
  • bei Stillegung einer 20 Jahren alten Heizungsanlage mit fossilen Energien erhalten Sie zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10%

Energieeffizient Sanieren – Zuschuss Baubegleitung

Für Planung und Baubegleitung durch Energie Experten

Das Wichtigste in Kürze:

  • für alle, die Wohnraum energetisch sanieren oder neu bauen
  • 10.000€ für die Erstellung von Zertifikaten für nachhaltiges Bauen
  • max. 10.000€ bei Ein.- und Zweifamileinhäusern
  • max. 4.000€ bei Mehrfamilienhäuser pro Wohneinehit (max. 40.000€)
Maßnahme Förderung
KfW-Effizienzhaus 40 oder 40EE*: 20,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, für jede Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 55 oder 55EE*: 15,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, für jede Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 70 oder 70EE*: 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, für jede Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 85 oder 85EE*: 5,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, für jede Wohneinheit
  • Bei erreichen eine Effizienzhaus EE-Klasse erhöht sich Zuschuss um 5%.
KfW-Effizienzhaus Denkmal oder Denkmal Erneuerbare Energien: Ihrer förderfähigen Kosten, für jede Wohneinheit

Zusätzlich 5*% bei vorheriger Erstellung eines Sanierungsfahrplanes
Zusätzlich 5% für EE-Paket

​Angaben ohne Gewähr! Aktuelle Förderhöhen und Richtlinien gem. den aktuellen KFW/BAFA Konditionen!

E-B-N

Friedrich – Harkort- Straße 2
59581 Warstein-Belecke
Im Industriegebiet Nord
www.energie-warstein.de

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Fax: +49 2902 – 912 312
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