Heizungsgesetz

KfW-Heizungsförderung

Neue Förderung, viele Fragen! Die Förderrichtlinie zur neuen Heizungsförderung der KfW ist komplex, viele Eigentümer fühlen sich verloren in den Details. Zumal aktuell noch eine Übergangsfrist läuft und die Antragstellung voraussichtlich erst ab Ende Februar bei der KfW möglich ist. Die Lage ist also alles andere als übersichtlich!

Und so kommen Sie an die Förderung Schritt für Schritt:

  1. Heizungsfirma suchen und neue Heizung sowie Wunsch nach Förderung besprechen. Angebote einholen. Wer schon eine/n Energieberater/in hat, kann auch hier den Wunsch nach Heizungsförderung ansprechen.
  2. Lieferungs- und Leistungsvertrag für neue, förderfähige (!) Heizung mit Heizungsfirma abschließen.
  3. Heizungstausch umsetzen --> Wichtig zu wissen: Eine vorzeitige Umsetzung ist nur bis zum 31. August 2024 möglich und erfolgt auf eigenes Risiko! Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
  4. Bis spätestens 30. November 2024 im Kundenportal "Meine KFW" registrieren. Voraussichtlich ist die Registrierung bei der KfW frühestens ab dem 01.02.2024 möglich.
  5. Vom Heizungsbetrieb oder einem/r Energieberater/in eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen und den Zuschuss im Rahmen der Übergangsregelung im KFW Zuschussportal nachträglich beantragen --> Privat­personen, die Eigentümer eines Einfamilien­hauses sind und dieses selbst bewohnen, können voraussichtlich ab dem 27.02.2024 einen Antrag bei der KfW stellen. Für weitere Antragstellergruppen soll die Beantragung im weiteren Verlauf des Jahres möglich sein.
  6. Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen lassen (das übernimmt der Heizungsbetrieb oder Energieberater/in)
  7. Identifizierung durchführen und Nachweise einreichen
  8. Nach Nachweisprüfung Zuschuss erhalten


Pflichtberatung bei Einbau von Gasheizung und Ölheizung laut GEG

Kostenrisiken aufzeigen / Formular für den Nachweis

In der Übergangsphase bis Mitte 2026 / 2028 können laut GEG 2024 in Bestandsgebäuden noch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Aber: Das GEG sieht seit dem 1. Januar 2024 in diesen Fällen auch eine verpflichtende Beratung vor! Darin werden Eigentümer auf künftige Kostenrisiken und die Quote für grüne Brennstoffe ab 2029 hingewiesen.
Geregelt ist diese in § 71 Anforderungen an eine Heizungsanlage "(11) Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, hat eine Beratung zu erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender Kohlenstoffdioxid-Bepreisung, hinweist. Die Beratung ist von einer fachkundigen Person nach § 60b Absatz 3 Satz 2 oder § 88 Absatz 1 durchzuführen." Worum geht’s der Pflichtberatung zu Gasheizung und Ölheizung? In der Beratung werden verschiedene Aspekte zur Planung, Wirtschaftlichkeit und Kostenentwicklung angesprochen:
  • Mögliche Auswirkungen der örtlichen Wärmeplanung (Welche erneuerbaren Energien können genutzt werden? Gibt es in meiner Straße ein Wärmenetz oder ist es geplant? Welche Perspektive gibt es für das Gasnetz, ist Wasserstoff eine Option?)
  • Der steigende CO2 Preis und damit eine mögliche Unwirtschaftlichkeit einer fossilen Heizung
  • Die Grüne-Brennstoff-Quote: Ab 2029 müssen jetzt installierte Gas- und Ölheizungen stufenweise einen bestimmten Anteil erneuerbare Energien (z.B. Biomethan) nutzen.
Wer führt die Pflichtberatung durch? Die verpflichtende Beratung zu Gas- und Ölheizungen muss eine fachkundige Person durchführen. Das kann der Heizungsbetrieb sein, aber auch Energeiberater:innen, Schornsteinfeger und Ofenbauer können die Beratung durchführen. Wie weise ich nach, dass die Beratung stattgefunden hat? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben für Eigentümer:innen und Berater:innen die wichtigsten Informationen zusammengestellt.


Was gilt wann für Heizungen?

Rund 80 Prozent der Wärmenachfrage wird derzeit noch durch fossile Brennstoffe abgedeckt.
Um den Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung anzuschieben, gelten ab dem 1. Januar 2024 neue Regelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG), die beim Einbau einer neuen Heizung zu beachten sind.
Was heißt das für Sie als Eigentümerin oder Eigentümer eines bestehenden Gebäudes oder einer Eigentumswohnung oder wenn Sie einen Neubau in einer Baulücke planen?

Welche Heizungstechnologien kommen in Frage, was ist bei der Entscheidung zu beachten, welche Fördermöglichkeiten gibt es und wo erhalten Sie weitere Informationen?

Um eine erste Orientierung zu diesen Fragen zu geben und auf etwaige Kostenrisiken sowie mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung hinzuweisen, sieht das Gebäudeenergiegesetz vor dem Einbau einer neuen Heizung mit Verbrennungstechnik eine Beratung durch eine fachkundige Person vor. Im persönlichen Kontakt können Fragen besprochen und weitere Beratungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Zur Unterstützung fasst dieses Informationsblatt die wesentlichen Punkte rund um den Heizungstausch kurz zusammen.

Preisentwicklung heizen

Die Preise für Energie sind für die Zukunft schwer vorherzusagen. Aber ein Blick auf historische Entwicklungen und gesetzliche Rahmenbedingungen gibt Anhaltspunkte für Risiken bei der künftigen Preisentwicklung:

Beispielsweise war die Preisentwicklung für Erdgas in der Vergangenheit relativ stabil. Allerdings treten insbesondere in Krisensituationen – wie zuletzt 2022 – zum Teil drastische Preissprünge auf, denen Kundinnen und Kunden kurzfristig nicht ausweichen können. Nachdem sich der Endkundenpreis für Erdgas 2022 im Vergleich zu 2021 verdoppelt hatte, war er im Winter 2022 nochmal von durchschnittlich 15 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf etwa 20 Cent pro kWh gestiegen. Anschließend ist er im Laufe des Jahre 2023 wieder gesunken.

Hinzu kommt der Preis für den Ausstoß von klimaschädlichem CO2. Für Deutschland ist vorgesehen,dass die CO2-Abgaben auf Erdgas und Erdöl im Wärmesektor sukzessive ansteigen – von 45 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2024 auf bis zu 65 Euro im Jahr 2026. Ab 2027 wird der europaweite Handel mit CO2-Emissionszertifikaten auf den Wärme- und Verkehrssektor ausgeweitet.

Die CO2-Abgabe ist dann nicht mehr auf einen bestimmten Preis begrenzt, sondern bildet sich frei am europäischen Markt. Da die Anzahl der jährlich verfügbaren Emissionszertifikate schrittweise abgesenkt wird, werden der CO2-Preis und damit die Kosten für Heizöl und Erdgas voraussichtlich kontinuierlich ansteigen.

Mehrkosten heizen

Überschlägig verteuert sich eine Kilowattstunde Gas bei einem CO2-Preis von 100 Euro pro Tonne um rund 2 Cent und ein Liter Heizöl um etwa 32 Cent.

Bei einem CO2-Preis von 100 Euro pro Tonne muss ein 3-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 18.000 kWh Gas beispielsweisemit Mehrkosten von 360 Euro pro Jahr rechnen.

Bei einem Bedarf von 1.800 Litern Heizöl sind es zusätzlich rund 580 Euro pro Jahr.

Bei einem CO2-Preis von 300 Euro pro Tonne wären dies 1.080 Euro Mehrkosten bei Erdgas bzw. rund 1.730 Euro pro Jahr für Heizöl.

Heizsysteme, die ohne fossile Brennstoffe auskommen, müssen die Abgaben nicht bezahlen und werden somitzunehmend rentabler.

Auch der Strompreis kann Schwankungen unterliegen und die langfristige Entwicklung ist schwer vorhersagbar. Allerdings steigt der Anteil von Strom aus erneuerbaren Quellen stetig an. Er liegt in Deutschland heute bereits bei rund 50 Prozent und soll sich bis 2030 auf 80 Prozent erhöhen. Damit nimmt die Bedeutung der CO2-Bepreisung im Strombereich ab, während sie bei fossilem Gas und Öl steigt.

Preisentwicklung biogener Brennstoffe
Der Markt für nachhaltig produziertes Biomethan und biogenes Flüssiggas ist deutlich kleiner als der für fossiles Gas und Heizöl. Hinzu kommt, dass Bioenergie auch im Verkehr oder für dieDekarbonisierung der Industrie benötigt wird. Daher ist zu erwarten, dass die Preise auch in Zukunft über denen für Erdgas oder Heizöl liegen und entsprechende Lieferverträge teuer sein werden. Steigende Preise sind bei zunehmender Nachfrage auch für Holzpellets, Hackschnitzel oder Scheitholz wahrscheinlich.

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