Energieberatung/Sanierungsfahrplan

Energieberatung und Sanierungsfahrplan

Wir beraten Sie rund um Ihre Baumaßnahmen und Planungen.
Warum benötige ich einen Energieberater?

Jedes Haus ist anders: Holz- oder Steinhaus, einfach- oder zweifach verglaste Fenster, große oder kleine Fensterflächen,
Flach- oder Satteldach, 3 oder 16 Zimmer, Öl- oder Gasheizung? Wer eine energetische Modernisierung plant,
muss sich zunächst gründlich mit der eigenen Immobilie auseinandersetzen.

  • Was ist die Ausgangssituation?
  • Wie kann ich den Energiebedarf senken?
  • Welche Maßnahmen sind sinnvoll und wie kann ich diese kombinieren?
  • Welche Maßnahmen sollten nicht realisiert werden, weil sie Bauschäden verursachen können?

Antworten auf diese Fragen hat der Sachverständige für Energieeffizienz. Er ist der Experte,
wenn es um die energetische Sanierung von Wohngebäuden geht und Ihr wichtigster Ansprechpartner.

Damit das Sanierungskonzept maßgeschneidert für das Haus ist, lohnt es sich einen qualifizierten Energieberater zu beauftragen. Eine solche ausführliche Energieberatung ist zwar nicht kostenlos, aber das Geld ist für den Energiesparerfolg gut investiert. Zusätzlich gibt es vom BAFA eine hohe Förderung für die Energieberatung: 80 Prozent, max. 1.300 Euro, beträgt der Zuschuss für ein Einfamilienhaus!

Wer ist als Sachverständiger für Energieeffizienz in den KfW/BAFA Förderprogrammen zugelassen?

Die Energieeinsparverordnung regelt unter § 21, welche Personen zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt sind. Diese sind auch als Sachverständiger für Energieeffizienz in den KfW-Förderprogrammen zugelassen.

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Bestandsaufnahme

Zunächst erhebt der Sachverständige den energetischen Ist-Zustand Ihrer Immobilie.
Neben der Gebäudeaußenhülle – also den Wand- und Dachflächen, den Fenstern und Türen – beurteilt der Sachverständige auch die Qualität der vorhandenen Heizungsanlage.

Nach der Bestandsaufnahme wissen Sie, was die Schwachstellen Ihrer Immobilie sind.
Ihr Sachverständiger wird Ihnen auf Basis der Bestandsaufnahme Vorschläge unterbreiten, wie Sie die identifizierten Schwachstellen beseitigen können und welche Kosten damit verbunden sind.

Fragen Sie Ihren Sachverständigen auch nach der Wirtschaftlichkeit der empfohlenen Maßnahmen! Bei der Kosten-Kalkulation sollten die Förderprogramme der KfW unbedingt berücksichtigt werden.

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Energetische Fachplanung

Wenn Sie sich entschieden haben, mit welchen Maßnahmen Sie die Energieeffizienz Ihrer Immobilie verbessern wollen, führt Ihr Sachverständiger die Detailplanung durch.

Diese ist Grundlage für die Ausschreibung der Gewerke und die Einholung von Angeboten.

Auch für die inhaltliche Prüfung der Angebote steht Ihnen Ihr Sachverständiger bei Bedarf
gern zur Verfügung.

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Baubegleitung

Neben der richtigen Planung ist die fachmännische Umsetzung der Maßnahmen entscheidend, um das Energieeinsparpotenzial vollständig auszuschöpfen und Bauschäden zu vermeiden.

Deshalb empfiehlt es sich – insbesondere bei umfassenden Modernisierungsvorhaben – einen Sachverständigen mit der Baubegleitung zu beauftragen.

Bei einer Baustellenbegehung sieht der Experte sehr schnell, ob die Bauvorgaben korrekt eingehalten wurden oder ob Nachbesserungsbedarf besteht. Außerdem wird Ihr Sachverständiger Sie nach der Baufertigstellung in die sachgerechte Beheizung und Lüftung Ihrer modernisierten Immobilie einweisen.

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Vor-Ort-Energieberatung oder Sanierungsfahrplan

Wir erstellen Ihnen nach den Richtlinien des BAFA Ihren Beratungsbericht zur sparsamen und rationellen Energieverwendung mit maßgeschneiderten Sanierungsvorschlägen.
Ihr Vorteil: Sie erhalten 5% mehr an Förderungen.

Seit dem 01.07.2023 gibt es ein neues Antragsverfahren für Energieberatungen/Sanierungsfahrpläne.

Voraussetzungen für den BAFA-Zuschuss bei der Energieberatung

Damit Eigentümer ihre Kosten für die Energieberatung mit einem BAFA-Zuschuss reduzieren können, müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Die Förderung gilt nur für Häuser in Deutschland.
Bauantrag oder Bauanzeige für das Gebäude müssen mindestens 10 Jahre zurückliegen.
Mindestens 50 Prozent der Fläche müssen zu Wohnzwecken genutzt werden oder das Haus muss ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein.
Der Energieberater muss für die Förderung in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet sein.
So läuft die Energieberatung ab
Nachdem der Energieberater ausführlich den Zustand der Bausubstanz und der Haustechnik sowie die Heizkosten erfasst hat, erstellt er einen Beratungsbericht in Form eines sogenannten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Dieser gibt einen einfachen und farblich dargestellten Überblick zur Ausgangslage und zu den empfohlenen Maßnahmen. Bei der Umsetzung von Maßnahmen aus diesem iSFP können Eigentümer einen Zusatzbonus in Höhe von 5 Prozent bei der späteren Förderung von Einzelmaßnahmen erhalten.

Energiesparberatung und Sanierungsfahrplan lohnt sich!

Bei einer Energieberatung wird der Gebäudebestand analysiert und alle relevanten Daten der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Klima) sowie die persönliche Nutzung ermittelt. Aus den so erfassten Daten wird für Sie ein individuelles Energiekonzept unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit verschiedener Maßnahmen erstellt. Zusätzlich erhalten Sie 5% mehr an Fördermitteln

Was bietet die Vor-Ort-Beratung?

Von einem unabhänigen Energeiberater erfahen Sie, welche Sanierugnsmaßnahmen für Ihr Haus bzw. Wohnung am sinnvollsten sind und welche staatlichen Förderprogramme Sie in Anspruch nehmen können.

Drei Schritte der Vor-Ort-Beratung oder Sanierungsfahrplan:

Im ersten Schritt untersucht der Energieberater die Energieeffizienz des Gebäudes vor Ort. Energetische Schwachstellen an den Thermischen Gebäudehüllen und Heizungsanlagen werden von Energieberater erfasst und dokumentiert.

Für die Untersuchung durch den Energieberater werden folgende Daten / Unterlagen benötigt:

  • der Haustyp und das Baujahr,
  • die Anzahl der Wohneinheiten,
  • die Typ- und Nennleistung der Heizungsanlage,
  • aktuellen Schornsteinfeger-Protokolle sowie Angaben über den Energieverbrauch der letzten drei Jahre (z.B. Heizkostenabrechnungen).
  • Bauzeichnungen und evt. Baubeschreibung

Im zweiten Schritt wird ein umfangreichen Beratungsbericht durch den Energieberater erstellt, in dem die aktuelle Energieeffizienz des Gebäudes sowie der Heizungsanlage beschrieben und bewertet wird. Zu diesem Konzept gehört neben der Maßnahmenbeschreibung auch eine Kostenschätzung sowie eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der einzelnen Maßnahmen.

Im dritten Schritt erfolgt ein persönliche Beratungsgespräch durch den Energieberater. Der erstellte Beratungsbericht wird übergeben und der Inhalt mit Ihnen und dem Energieberater besprochen. Der Energieberater stellt Ihnen sehr zinsgünstige Kredite der Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) vor und zeigt Ihnen Wege auf um die Kreditanforderungen zu erfüllen.

Wer wird gefördert

  • Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohngebäuden und Wohnungen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Mieter und Mieterinnen oder Pächtet und Pächterinnen
  • rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke erfolgen

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Kosten und Förderung

Die detaillierte und arbeitsaufwändige Beratung gibt es natürlich nicht umsonst. Das Bundes-ministerium für Wirtschaft und Arbeit unterstützt Hauseigentümer an dieser Stelle und fördert die Energieberatung vor Ort.

  • 320,00€ Eigenanteil für Ein- und Zweifamilienhäuser
  • ab 360,00€ Eigenanteil für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten

Für Wohneigentümergemeinschaften gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 €, wenn der Energieberatungsbericht in Wohneigentümerversammlungen oder Beiratssitzungen erläutert wird.

Bei Fragen in der Ausführung stehe ich Ihnen telefonisch mit Rat zur Seite

E-B-N

Friedrich – Harkort- Straße 2
59581 Warstein-Belecke
Im Industriegebiet Nord
www.energie-warstein.de

Kontakt

Tel.: +49 2902 – 912 218
Fax: +49 2902 – 912 312
Mobil: +49 173 – 522 411 9
Mail: info@energie-warstein.de

Zweitbüro Bad Westernkotten:

Bruchstrasse 44a
59597 Erwitte
Mobil: +49 173 – 522 411 9


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